Die 3G-Verordnung für Arbeitsplätze, Sportstätten und Weihnachtsmärkte ab 1. November lässt Fragen offen. Klar ist, dass Arbeitgeber sensible Daten nicht aufheben dürfen Diese Nachricht wird übernommen. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 8/1996 können die Nachrichten ohne das Herz der Eigentümer übernommen werden. Leontiuc Marius

