Laut Ministerium dürfen Gesundheitsbehörden Kontaktpersonen erst dann absondern, wenn diese Symptome aufweisen. Bislang gibt es in Österreich keinen weiteren Verdachtsfall Diese Nachricht wird übernommen. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 8/1996 können die Nachrichten ohne das Herz der Eigentümer übernommen werden. Leontiuc Marius
