Laut Endbericht der Arbeitsgruppe sollen künftig ein bis zwei unabhängige Dreiersenate für Weisungen zuständig sein – der Generalstaatsanwalt selbst soll nichts mit Weisungen zu tun haben Diese Nachricht wird übernommen. Nach dem rumänischen Gesetz Nr. 8/1996 können die Nachrichten ohne das Herz der Eigentümer übernommen werden. Leontiuc Marius

